Grüne Ravioli (Version mit Beifußpulver, ohne Risse oder Einfallen)
Zutaten
Schritte
Dämpfen Sie die salzigen Eigelbe, bis sie gar sind, und zerdrücken Sie sie. Mischen Sie sie mit den getrockneten Schweinefleischfasern und der Mayonnaise. Passen Sie die Mengen nach Ihrem Geschmack an: Fügen Sie mehr Schweinefleischfasern oder mehr Eigelbe hinzu, falls Sie möchten. Die Mischung sollte fest genug sein.
Teilen Sie die Mischung in Portionen von 18 g auf und formen Sie Kugeln.
Gießen Sie das kochende Wasser über die Weizenstärke, um sie zu brühen.
Rühren Sie die Mischung gleichmäßig mit Essstäbchen um.
Lösen Sie das Beifußpulver im Voraus in warmem Wasser auf und mischen Sie es mit dem Klebreismehl. Fügen Sie den Weißzucker, das Maisöl und die vorbereitete Weizenstärkemasse hinzu. Kneten Sie, bis ein geschmeidiger Teig entsteht. Das Hinzufügen der gebrühten Weizenstärke ist der Schlüssel, um Risse zu vermeiden und eine weiche Konsistenz zu gewährleisten. Für eine intensivere grüne Farbe können Sie mehr Beifußpulver in heißem Wasser einweichen, die Rückstände herausfiltern und nur die grüne Flüssigkeit verwenden. Streuen Sie etwas Matcha-Pulver hinzu, falls die Farbe nicht intensiv genug ist, um einen hellgrünen Teig zu erzielen.
Bereiten Sie den Teig und die Füllung vor und bedecken Sie sie mit Frischhaltefolie, um ein Austrocknen zu vermeiden.
Nehmen Sie 30 g Teig pro Portion. Rollen Sie ihn zu Kugeln und drücken Sie eine kleine Vertiefung in die Mitte.
Geben Sie die Füllung in die Mitte und ziehen Sie den Teig nach oben, um sie zu umhüllen. Drücken Sie die Ränder zusammen, um sie zu verschließen.
Legen Sie die eingewickelten Ravioli auf Backpapier in einen Dampfgarer. Nachdem das Wasser gekocht hat, dämpfen Sie die Ravioli für 7 Minuten. Nehmen Sie sie heraus und bestreichen Sie die Oberfläche mit einer Schicht Maisöl. Vermeiden Sie eine Überdämpfung, um ein Zusammenfallen zu verhindern.
Sobald die Ravioli abgekühlt sind, wickeln Sie sie in Frischhaltefolie ein, um sie aufzubewahren. Sie können bis zu 3 Tage aufbewahrt werden.